Veranstaltung: | Satzung SV Görlitz |
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Antragsteller*in: | Mario Härtig (KV Görlitz) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.02.2021, 17:39 |
A2: Änderung zu §7 (2)
Antragstext
Streichung folgenden Satzes im §7 (2)
Entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 3 der Satzung des Kreisverbandes sollen dabei
besondere Zuständigkeiten als Sprecher*in und als Finanzverantwortliche*r
benannt werden.
und Änderung des Satzes
Die Mitgliederversammlung wählt bis zu zwei Sprecher*innen, wobei bei zwei
Sprecher*innen mindestens eine weiblich sein muss.
in
Die Mitgliederversammlung wählt bis zu zwei Sprecher*innen, wobei bei zwei
Sprecher*innen mindestens eine weiblich sein muss und die Beisitzer*innen.
Begründung
Durch die Streichung wird der Widerspruch aufgelöst, der vermuten lässt, der Vorstand könnte aus sich heraus die Sprecher benennen kann. Da nur noch die Wahl dieser durch die Mitgliederversammlung in der Satzung erwähnt wird. Desweitern ist der Verwies auf die Satzung des Kreisverband Obsolet, da für uns als unterste Teilgliederungen die jeweiligen Satzungen der höheren Gliederungsebenen bindend sind. Durch die Ergänzung des Satzes "Die Mitgliederversammlung wählt bis zu zwei Sprecher*innen, wobei bei zwei Sprecher*innen mindestens eine weiblich sein muss." um "und die Beisitzer*innen." wird eindeutig das auch diese durch die Mitgliederversammlung gewählt werden.
Unterstützer*innen
- Doris Bach
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